Datenschutz im Internet. Faktische und damit rechtliche Grenzen auch für den demokratischen Gesetzgeber?
Die gegenwärtige «prekäre Situation des Datenschutzrechts» (Berka ) fordert nicht nur den Rechtsstaat (dessen Aufgabe nicht zuletzt die Gewährleistung der Grundrechte ist) heraus, sondern stellt auch ein demokratiepolitisches Problem dar: an welche Grenzen stößt die demokratische Rechtssetzung, und welche Kräfte sind es, die den (jeweiligen) «demos» beschränken? Die im hier behandelten Beispiel sichtbar werdende Bruchlinie ist dabei besonders pikant.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Das österreichische Grundrecht auf Datenschutz
- 2.1. Das Grundrecht
- 2.2. Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 DSG 2000: Abstellen auf rechtliche oder faktische «allgemeine Verfügbarkeit»?
- 3. Der unionsrechtliche Datenschutz
- 3.1. Der Ansatz des Art. 8 GRC und der RL 95/46/EG
- 3.2. Der zunehmende Rechtfertigungsdruck angesichts des Internet
- 3.3. Dogmatische Reduktion des Art. 8 GRC unter Rückgriff auf Art. 52 Abs. 5 GRC?
- 4. Herausforderung für die (demokratische) Rechtssetzung
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