Per§onalia

Verabschiedung unseres Korrespondenten Gerold Steinmann

Autor: Juria

Auf Ende Oktober 2013 tritt Dr. Gerold Steinmann altershalber von seiner Tätigkeit als Gerichtsschreiber am Bundesgericht zurück, wo er seit über 30 Jahren wirkte. Gerold Steinmann hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Bereich der Grundrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention während Jahrzehnten mitgeprägt und Anteil an ihrer Entwicklung. Sein besonderes Interesse galt der richterlichen Unabhängigkeit. Zahlreiche wichtige Entscheide in diesem Bereich – erst zu Art. 58 aBV, später zu Art. 30 BV – tragen seine Handschrift, ganz besonders aber der nach wie vor einschlägige Grundsatzentscheid BGE 114 Ia 50 aus dem Jahr 1988, der die Regeln der richterlichen Vorbefassung entwickelte und im Ergebnis festhielt, dass der erstinstanzliche Strafrichter am Obergericht, der vorher als Mitglied der Anklagekammer die Anklage zugelassen und den Angeschuldigten überwiesen hat, den Anforderungen von Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht genügt. Mit der Aufgabe seiner Tätigkeit am Bundesgericht einher geht der Rücktritt Gerold Steinmanns von seiner Tätigkeit als Korrespondent der Richterzeitung, der er seit ihren Anfängen verbunden war. Wir danken Gerold Steinmann für seine langjährige aktive und interessierte Mitarbeit, und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.