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Bundesversammlung - Bundesversammlung nimmt Wahlen in hohe Gerichtsgremien vor

Die vereinigte Bundesversammlung hat am 18. Juni 2014 den neuen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt, eine nebenamtliche Richterin ans Bundesstrafgericht gewählt und eine Ersatzwahl in die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft vorgenommen.

Die Wechsel in der Leitung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgen turnusmässig. Das Präsidium ist auf zwei Amtsdauern von je zwei Jahren befristet. Somit tritt Präsident Markus Metz (FDP) von diesem Posten ab.

Auf Anfang 2015 rückt der bisherige Vizepräsident Jean-Luc Baechler (SVP) ins Präsidium auf, was die Bundesversammlung am Mittwoch mit 152 Stimmen bestätigte. Neue Vizepräsidentin wird Marianne Ryter (SP), auf die 205 Stimmen bei 205 gültigen Stimmzetteln entfielen.

Neu als nebenamtliche Richterin nimmt Claudia Solcà im Bundesstrafgericht für den Rest der Amtsperiode bis 2015 Einsitz. Die ehemalige Tessiner Staatsanwältin und aktuelle Richterin am Tessiner Zwangsmassnahmengericht erhielt 170 Stimmen. Sie ist Mitglied der CVP.

Solcà übernimmt die erste von drei nebenamtlichen Richterstellen am Bundesstrafgericht. Im Januar dieses Jahres ersuchte das Gericht um die Besetzung einer dieser Stellen. Das neue Mitglied soll nicht hauptamtliche Richter entlasten, sondern wird vom Gericht zur Vermeidung von möglichen Ausstandsproblemen in italienischsprachigen Verfahren eingesetzt.

Derzeit verfügt das Bundesstrafgericht nur über zwei Richter, die in italienischer Sprache eingesetzt sind. Zwei weitere könnten ein Verfahren auf italienisch führen.

In die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft wählte das Parlament mit 195 Stimmen von 212 abgegebenen Stimmzetteln neu Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Der Vertreter der SP tritt in der Amtsperiode 2015 bis 2018 die Nachfolge des zurücktretenden Bundesrichters Hansjörg Seiler (SVP) an.

Die Aufsichtsbehörde setzt sich aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts zusammen, zwei Anwälten und drei Fachpersonen. Der Bundesstrafrichter Giorgio Bomio (SP) und die drei Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität), Hanspeter Uster (Projektleiter im Justiz- und Polizeibereich/alt Regierungsrat) und David Zollinger (Organisationsberater) standen zur Wiederwahl.

Die Anwältin Carla Wasmer und der Anwalt Thomas Fingerhuth waren auf die neue Amtszeit hin zurückgetreten. Die Zuwahl der Anwälte soll erst in der Herbstsesssion stattfinden; die Gerichtskommission setzt die Kandidatensuche fort.

Quelle: SDA