Jusletter IT

Von der cautio Muciana und dem Fehlen juristischer Erfindernamen

  • Autor/Autorin: Lothar Philipps
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2014
  • Zitiervorschlag: Lothar Philipps, Von der cautio Muciana und dem Fehlen juristischer Erfindernamen, in: Jusletter IT 20. Februar 2014
In unserem Alltag gibt es viele Ausdrücke, in denen die Namen von Erfindern und Entdeckern stecken, wie zum Beispiel in «Benzin» und «Diesel», «Volt» und «Watt». Auch die Welten jenseits des Alltags sind voll von solchen Namen, von den «Kepler’schen Gesetzen» bis zur «Schrödinger-Gleichung». Gibt es Erfindernamen auch im Recht? Schließlich wird unser Alltag und werden auch Bereiche außerhalb des Alltags vom Recht geformt. Ja, auch im Recht kommen solche Namen vor, doch nur ausnahmsweise. Eine der Ausnahmen ist die cautio Muciana: eine Regel mit einem Erfindernamen, der sehr alt ist und der ein bemerkenswertes Schicksal erlitten hat, und dies im zwanzigsten Jahrhundert.

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