Jusletter IT

Zur Grundrechtsgüterabwägung bei der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internetkontext anhand der europäischen Rechtsprechung

  • Autoren/Autorinnen: Rolf H. Weber / Ulrike I. Heinrich
  • Kategorie: Wissenschaftliche Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Rolf H. Weber / Ulrike I. Heinrich, Zur Grundrechtsgüterabwägung bei der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internetkontext anhand der europäischen Rechtsprechung , in: Jusletter IT 15. Mai 2013
Neben der Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten gewinnt das Internet insbesondere im Hinblick auf die für jedermann ohne weitere technische Kenntnisse leicht auszuführende Vervielfältigung und Verbreitung von beispielsweise Bild- und Musikdateien auch als potentieller «Tatort» für die Verletzung geistiger Schutzrechte immer mehr an Bedeutung. Um den ausreichenden Schutz der Rechteinhaber in diesem Bereich sicherzustellen, sind der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gefordert, auf das Internet zugeschnittene Lösungen zu schaffen; die sich hierbei stellenden Fragen betreffen neben dem Verhältnis der Meinungs- und Informationsfreiheit zum Schutz des geistigen Eigentums vor allem die Klärung möglicher Pflichten der Fernmeldeanbieter, Provider und Plattformbetreiber.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Eigentums- versus Meinungsäusserungsfreiheit
  • 2.1. Spannungsfeld
  • 2.2. Grundrechtsabwägung am Beispiel kommerziell genutzter Fotografien
  • 2.3. Grundrechtsabwägung am Beispiel des Austauschs von Musik- und Filmwerken
  • 3. Mitverantwortlichkeit für nutzerseitig begangene Rechtsverletzungen
  • 4. Weitergabe privater Daten zur Vorbereitung urheberrechtlicher Verfahren
  • 4.1. Auskunftsansprüche gegen eine Telefongesellschaft
  • 4.2. Auskunftsansprüche gegen einen Internetdienstleister
  • 5. Einführung von Filtersystemen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
  • 5.1. Verpflichtung eines Internetzugangsdienstes zur Einrichtung eines Filtersystems
  • 5.2. Verpflichtung eines sozialen Netzwerks zur Einrichtung eines präventiven Filtersystems
  • 5.3. Verpflichtung zur Blockierung von Internetseiten
  • 6. Abschliessende Analyse und Handlungsoptionen

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