Jusletter IT

Sprache und Recht (Strukturierung einiger offener Fragen)

  • Autor/Autorin: Friedrich Lachmayer
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Slowenien
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2012
  • Zitiervorschlag: Friedrich Lachmayer / , Sprache und Recht (Strukturierung einiger offener Fragen), in: Jusletter IT 29. Februar 2012
Rechtssprache ist der gemeinsame Ausdruck für die Sprache, die von Gesetzgebern (z.B. Gesetzessprache), Rechtsfachleuten, die die Gesetze und andere formelle Rechtsquellen auslegen und anwenden, sowie von der Rechtswissenschaft verwendet wird. Die Rechtssprache basiert auf der allgemeinen Umgangssprache, die sie jedoch durch Fachausdrücke ausbaut und ergänzt, sodass es sich, ganzheitlich gesehen, um eine besondere Fachsprache handelt. In einer weiteren Bedeutung soll durch die Sprache des Rechts auch die alltägliche Rechtserfahrung erfasst werden, die bezüglich ihrer Ausdrucksform vielfältig und inhaltlich vielgestaltig ist. Die Rechtsinformatik bringt aber diesbezüglich einen Paradigmenwechsel mit sich, als der Fokus vom pragmatisch-semantischen Verstehen auf die Syntax gelegt wird. Dies führt zur Syntax-Semantik-Äquivalenz, ein Problem, welches von der Rechtsinformatik selbst unter Einbeziehen der AI noch nicht hinlänglich gelöst ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Gedanke und Wort
  • 2. Die Sprachlichkeit des Rechts
  • 3. Einige offene Fragen
  • 3.1. Gegenstand der rechtlichen Regulierung
  • 3.2. Bedeutungsmäßige Bestimmbarkeit
  • 3.3. Die Zweidimensionalität der Sprache (A. Kaufmann)
  • 3.4. Hierarchische Beschaffenheit der Rechtssprache
  • 3.5. Der Verstehenskontext
  • 3.6. Bedeutungskern und Zweifelspielraum (Hart)
  • 3.7. Objektivistische Auslegungsmethode
  • 4. Die Sprache der Rechtswissenschaft und die Sprache der rechtlichen Begründung
  • 5. Der Paradigmenwechsel der Rechtsinformatik

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