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Die Rechtsakte zur Europäischen Bürgerinitiative – Offene Fragen und Risiken für Organisatoren

  • Autoren/Autorinnen: Robert Stein / Robert Müller-Török
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Democracy
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2012
  • Zitiervorschlag: Robert Stein / Robert Müller-Török, Die Rechtsakte zur Europäischen Bürgerinitiative – Offene Fragen und Risiken für Organisatoren, in: Jusletter IT 29. Februar 2012
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist durch eine Verordnung des Parlaments und des Rates (Verordnung 211/2011) geregelt, wobei die 27 Mitgliedstaaten bis zum vollständigen Inkrafttreten am 1.4.2012 noch in Abhängigkeit von ihren Rechtsordnungen Umsetzungsrechtsakte zu beschließen haben. Ebenso hat die Europäische Kommission bis Ende 2011 noch technische Spezifikationen zu erlassen, welche ebenfalls erhebliche Wirkung auf das Funktionieren der EBI haben. Bereits heute ist absehbar, dass sich für Organisatoren Fragen stellen, die nach Art. 13 und 14 mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden sind. Da es sich bei den Organisatoren um natürliche Personen handeln muss, ist diese Haftung ggf. existenzbedrohend. Da die Verordnung den Spielraum für die Umsetzungsgesetzgebung wesentlich einschränkt und auf europäischer Rechtssetzungsebene keine weiteren Rechtsakte gesetzt werden, stellen die sich daraus ergebenden Lücken aus Sicht der Autoren eine große Gefahr dar. Dieser Beitrag analysiert die offenen Fragen und Risiken, welche mit der Sammlung von Unterstützungserklärungen in Papierform und in elektronischer Form verbunden sind. Die Risiken und die sich daraus ableitenden Haftungsfragen werden systematisch analysiert. Eine endgültige Beantwortung der Haftungsfragen bleibt vermutlich den Europäischen Gerichtshöfen vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung – Aufgaben und Rolle der Organisatoren
  • 2. Die Haftung der Organisatoren und das rechtliche Verhältnis zueinander
  • 2.1. Innenverhältnis außer Acht gelassen
  • 2.2. Nicht-Tätigwerden einer Behörde
  • 2.3. Strafsanktionen
  • 2.4. Zivilrechtliche Sanktionen
  • 3. Pflichten und Haftung der Organisatoren aus der Datenschutzrichtlinie
  • 3.1. Das Auskunfts- und Berichtigungsrecht einer betroffenen Person
  • 3.2. Die Meldepflichten der Organisatoren
  • 3.3. Die Haftung der Organisatoren
  • 4. Mögliche Auswirkungen auf Organisatoren und auf Europäische Bürgerinitiativen

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