EBI vor dem Start: Legistische Massnahmen zur Implementierung der Europäischen Bürgerinitiative in Österreich
Das Jahr 2010 stand im Zeichen der Ausverhandlung einer Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI), eines neuen direkt-demokratischen Instruments der Europäischen Union (EU), das im Vertrag von Lissabon seinen Ursprung findet. Ein Jahr nach dem formellen Inkrafttreten der Verordnung wird diese ab 1. April 2012 überall in der Union ihre Geltung entfalten; bis dahin müssen in den einzelnen Mitgliedstaaten alle legistischen, technischen und infrastrukturellen Vorkehrungen getroffen worden sein. Da Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative auch auf elektronischen Weg gesammelt werden können, wird erstmals auf EU-Ebene eine neuartige Form von „E-Participation“ stattfinden. Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative in der österreichischen Rechtsordnung verankert werden soll, passierte am 2. Februar 2012 den Verfassungsausschuss des Nationalrates.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundsätzliches
- 2. Vorbereitungsarbeiten in Österreich
- 3. Gesetzesentwurf
- 4. Behörden
- 5. Zertifizierung von Online-Sammelsystemen
- 6. Überprüfung von Unterstützungsbekundungen
- 7. Sanktionen
- 8. Ausblick
- 9. Literatur
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